soziale Engagement der Gründungsmitglieder.
Gründung 1999
Verschiedene mittelständische Unternehmen kommen zusammen um etwas zu Bewegen. Gemeinsam gründen sie den „Freundeskreis der Arbeiterwohlfahrt M-V“
Mai 2001
Im Bestreben anderen zu helfen, lobt die AWO den mit 6.000 DM dotierten Preis für Zivilcourage aus.
September 2003
Im Beisein der Erststifter und einiger Gäste wird durch den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stiftungsurkunde übergeben. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits 19 Stifter mit einem Grundstock von ca. 40.000 Euro vertreten.
Wesen der Stiftung
Soziales Engagement und gesellschaftliche Verantwortung durch Private Personen und Unternehmen werden zunehmend wichtiger. Die Gründung von Stiftungen ist traditionell ein guter Weg zur Förderung des öffentlichen Gemeinwohles.
Stiften heißt, ein Vermögen dauerhaft einem gewünschtem Zweck zu widmen. Dabei wird Stiftungsvermögen grundsätzlich in seinem Bestand erhalten bleiben, nur die Erträge werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Damit der Nutzen für die zu fördernden Projekte so groß wie möglich ist, arbeiten die Mitglieder der Stiftungsorgane ehrenamtlich. In Zusammenarbeit mit der Stiftung kann jeder – auch Gruppen – eine Stiftung gründen oder Zustifter sein. Das stifterische Engagement wird öffentlich gewürdigt und jeder Stifter wird regelmäßig über Stand und Erfolg seines stifterischen Handelns informiert. Jeder Stifter, auch Unternehmen, kann seinen Namen mit seiner Stiftung verbinden. Ein Zustifter identifiziert sich mit den Zielen der Stiftung und stärkt mit seinem eingebrachten Vermögen die Stiftung. Damit eine möglichst starke Stiftergemeinschaft entsteht, erfolgt eine ständige Werbung um Zustiftungen. Eine Stiftung kann auch schrittweise aufgebaut werden. Sie wird zu Lebzeiten errichtet und durch letztwillige Verfügung weiter ausgebaut oder durch Verfügungen von Todes wegen errichtet und in Obhut verwaltet werden. Stifter stiften Nutzen ohne eigenen Verwaltungsaufwand, ihr persönliches Engagement wirkt dabei über Generationen hinweg. Die von einem Stifter errichtete Stiftung kann bis zu einem Drittel seines Einkommens zur Unterhaltssicherung der eigenen Familie beitragen.
